Zum Inhalt springen

Appell von Konzertveranstalter: Verzichtet auf die Erstattung eurer Tickets!

Konzert
Seit 2020 sind die Zeiten schwierig für Veranstalter und Bands. (Bild von Okan Caliskan auf Pixabay)

Veranstalter:innen von Konzerten und Tourneen stecken in der Krise und bangen wegen immenser finanzieller Schäden. Mit einem Appell wendet sich nun einer an die Karteninhaber.

  • Die Musik- und Kulturbranche ist von den ständig wechselnden, pandemiebedingten Maßnahmen gebeutelt.
  • Nach zahlreichen verschobenen und abgesagten Veranstaltungen sind viele Konzertveranstalter:innen trotz Staatshilfen in existenzieller Not.
  • Um insbesondere kleine Betriebe zu retten, rufen Veranstalter:innen mit einem Appell dazu auf, dass man sich seine Kosten nicht zurückerstatten lässt.

Ohne Publikum, mit Maske oder mit 2G+-Beschränkungen: Obwohl viele Kulturevents und Musikveranstaltungen unter Auflagen aktuell realisiert werden können, sind die Umstände aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie für Veranstalter:innen erneut so herausfordernd, dass manch ein langersehntes Konzert erneut verschoben oder sogar komplett abgesagt werden muss.

Besonders betroffen sind Veranstalter:innen von Rock- und Popkonzerten sowie Tourneen, aber auch die Organisator:innen von Klassikkonzerten stecken in der Krise. Burkhard Glashoff, Geschäftsführer der Konzertdirektion Dr. Rudolf Goette GmbH, erklärt im NDR: „Ein Aufschwung der Konzertbranche scheint durch die rasche Verbreitung der Omikron-Variante und die unvorhersehbare und uneinheitliche Reaktion der Politik darauf in weite Ferne gerückt. Wir hangeln uns bei unseren Konzerten zurzeit von Woche zu Woche, ohne zu wissen, was wir unter welchen Bedingungen veranstalten dürfen.“

Gutscheinregelungen bringen Veranstalter:innen in die Bredouille

Zudem können sich Verbraucher:innen seit dem 1. Januar 2022 die sogenannten Corona-Gutscheine von Ticketshops oder Veranstaltern auszahlen lassen. Auch das bereitet vielen Anbietern von Kulturevents große Sorge vor zusätzlichen finanziellen Verlusten. Die Gutscheinregelungen gelten zwar nur für bereits erworbene Veranstaltungstickets, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden – dennoch könnten viele Betriebe durch die Rückzahlungen an die Karteninhaber:innen trotz Staatshilfen in Existenznot kommen.

Deshalb hat die Karsten Jahnke Konzertdirektion nun Planungssicherheit durch bundesweit einheitliche Regelungen gefordert, und sich mit einem Appell im „Hamburg Journal“ in N3 an alle Ticketkäufer und Ticketkäuferinnen gewandt. Pressesprecher Frehn Hawel mahnte im Interview an, es drohe schon jetzt die Situation, dass Veranstaltungen auch langfristig nur noch während der Sommermonate erlebt werden könnten. Zudem fordert er eine Verlängerung der staatlichen Sonderfonds. Andere Stimmen unterstreichen ebenfalls, es fehle an Zukunftsperspektiven für Mitarbeiter:innen, Dienstleister:innen und Selbstständige der Kulturbetriebe.

Wenn möglich, auf Rückzahlung des Eintrittspreises verzichten

Prof. Jens Michow vom Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft appellierte an die Karteninhaber:innen, zu prüfen, ob es möglich ist, auf die Rückzahlung des Eintrittspreises zu verzichten. Nur so würde die Branche es schaffen, dass die besonders betroffenen kleinen Veranstalter:innen von drohenden Insolvenzen verschont blieben und die kulturelle Vielfalt in der Bundesrepublik auch in Zukunft erhalten bliebe.

Laut einem Bericht des Tagesspiegels ist die Veranstaltungswirtschaft mit einem Umsatz von 81 Milliarden Euro und gut 1,1 Millionen Beschäftigten der sechstgrößte Wirtschaftsbereich hierzulande. Normalerweise – denn inzwischen leidet die Branche seit 22 Monaten unter den ständig wechselnden, pandemiebedingten Maßnahmen. Die zwischenzeitlich möglichen Veranstaltungen haben sich nicht genug gerechnet, die finanziellen Schäden sind immens.

Beitrag teilen: