„Die Ermittlung“: Das Protokoll des Bösen im Film
Der Film „Die Ermittlung“ über den Auschwitzprozess ist schwerer Stoff. Er sollte aber Pflicht sein, wenn er jetzt in die Kinos kommt, ist er doch ein Dokument der Verbrechen Deutschlands.
Der Regisseur RP Kahl hat aus dem elf Kapitel umfassenden Theaterstücks von Peter Weiss einen eindrücklichen Film über vier Stunden gedreht. Dass „Die Ermittlung“ über den ersten Auschwitzprozess als Dokument über die schlimmsten deutschen Verbrechen ein gelungener Film wurde, ist auch dem Schauspielensemble zu verdanken.
Dieser Film ist, vielleicht noch mehr als die Dramenvorlage, eine Zumutung für die Zuschauer:innen. Und das nicht allein aufgrund der ungewöhnlichen Spieldauer von vier Stunden. Der Dramatiker Peter Weiss hatte Gerichtsaussagen vom Frankfurter Auschwitzprozess (1963 bis 65) so komprimiert und komponiert, dass durch die sachlich formulierten Schilderungen der Überlebenden und die verräterisch beschwichtigenden Einlassungen der Täter die Barbarei der Vernichtungslager umso deutlicher wird. In RP Kahls Kinoversion des weltweit gespielten Stücks ist der Gerichtssaal wie eine Theaterbühne in einem Studio aufgebaut. Auch die ausgefeilte Inszenierung betont das Theaterhafte: Aufgezeichnet wurden die elf Kapitel jeweils in einer Einstellung, aufgenommen von acht Kameras. Dass dies über eine solch lange Spielzeit trägt, ist nicht zuletzt das Verdienst des 60-köpfigen hochkarätigen Ensembles, darunter André Hennicke, Nicolette Krebitz, Peter Lohmeyer und Karl Markovics. Weiss‘ Auseinandersetzung mit Schuldbewusstsein, Erinnerungskultur, Mitläufertum und politischer Verantwortung ist aktueller als man es sich wünschte. Das macht „Die Ermittlung“ auch als Film zu einem gewaltigen, lange nachhallenden und immer noch wichtigen Werk.