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Eric-Clapton-Bootleg bei Ebay angeboten: Frau droht empfindlich hohe Strafe

Eric Clapton
Clapton als junger Mann auf der Bühne. (Foto: Getty Images)

Eric Clapton hat eine Deutsche verklagt, weil die versuchte, eine wohl illegale Aufnahme eines seiner Konzerte aus den 80er-Jahren bei eBay zu verkaufen.

  • Eine Frau aus Ratingen bei Düsseldorf hat versucht eine bei einem Konzert aufgenommene CD von Eric Clapton bei Ebay verkaufen.
  • Claptons Anwälte sind daraufhin gerichtlich gegen sie vorgegangen, weil es sich angeblich um eine illegale Aufnahme handelte.
  • Zu Recht, erklärte das LG Düsseldorf im Dezember – jetzt droht der Frau eine empfindlich hohe Strafe.

Die CD mit dem Titel „Eric Clapton Live USA“ hatte die 56-jährige Frau aus Ratingen aus dem Nachlass ihres Ex-Mannes. Auf Ebay bot sie die Aufnahme für 9,95 Euro an – doch aus dem Verkauf wurde nichts. Ein Brief von Eric Claptons Anwälten untersagte ihr das Anbieten des Bootlegs auf der Onlineplattform. Darüber hinaus verklagten die Anwälte des Bluesmusikers sie erfolgreich.

Der Unterlassungsklage von Clapton am Landgericht Düsseldorf wurde im Dezember 2021 im einstweiligen Verfahren recht gegeben (Aktenzeichen: 12 O 164/21), denn Clapton habe der Verbreitung der Konzertaufnahme nie zugestimmt. Vor Gericht argumentierte die Frau Medienberichten zufolge wohl ohne Erfolg, dass sie die mögliche Urheberrechtsverletzung nicht habe ahnen können, da ihr damaliger Mann die CD legal in einem Supermarkt erworben habe. Das Gericht hingegen betonte: Im Urheberrecht zähle allein der Verstoß.

Trotz der stetig steigenden Verfahrenskosten will die Frau aber weiter klagen und auf ihr Recht pochen, wie verschiedene Medien berichten. Sollte es zum Hauptsacheverfahren kommen und die 55-Jährige letztendlich verlieren, kann es für sie allerdings noch teurer werden: Neben Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder alternativ sechs Monaten Haft.

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