Hamburger Spielstätten stellen Veranstaltungen ein
Nach einer Verordnung der Hamburger Behörden sagen unter anderem das Schauspielhaus Hamburg und die Elbphilharmonie ihre Vorstellungen ab.
Die Behörde für Kultur und Medien hat sich mit den staatlichen Theatern und Konzerthäusern der Stadt Hamburg verständigt, alle geplanten Vorstellungen der städtischen Spielstätten ab dem 13. März bis zum vorläufig 30. April einzustellen. Das betrifft alle Veranstaltungen des Deutschen Schauspielhauses, der Elbphilharmonie, der Laeiszhalle, der Hamburgischen Staatsoper und des Thalia-Theaters sowie des Kulturzentrums am Kampnagel.
Grund dafür ist eine Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Versammlunge, die die Hamburger Gesundheitsbehörde am Donnerstag wegen der Ausbreitung des Coronavirus‘ erlassenen hatte. Sie besagt, dass alle Veranstaltungen ab 1 000 Besuchern nicht mehr erlaubt sind. Dadurch sind kleinere Häuser von der Einschränkung nicht unbedingt betroffen, dort liegt es im Ermessen des Veranstalters, ob gespielt wird. Für Institutionen mit weniger als 1 000 Plätzen bleibt die Empfehlung für eine Risikoabschätzung des Robert-Koch-Instituts bestehen.
Wer Karten für eine der Veranstaltungen im Zeitraum vom 13.März bis zum 30. April erworben hat, bekommt den vollen Preis erstattet. Informationen zum Rücktausch werden ab Anfang nächster Woche auf den Websites der Spielstätten zu finden sein. lkr