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Karriere – Wie sinnvoll sind berufliche Weiterbildungen wirklich?

Staatlich subventionierte und manchmal auch verordnete Bildungsmaßnahmen sind in den Medien immer wieder mal Anlass zu kontroversen Diskussionen. Wie sinnvoll sind berufliche Weiterbildungen tatsächlich und worauf sollte geachtet werden, wenn Interesse für die eine Maßnahme besteht?

Bildungsmaßnahmen und wie sie konzipiert werden

Bildungsangebote können von Bildungsträgern mit schlüssigen Konzepten versehen und zertifiziert werden, dann sind diese Maßnahmen auch förderfähig. Die Zertifizierung muss nach AZAV erfolgen, damit Arbeitsagenturen, Jobcenter oder andere Träger, Bildungsgutscheine für die Schulung herausgeben können. Angebote, die in diese Kategorie fallen, sind üblicherweise keine, zu denen die persönlichen Berater in den Ämtern von sich aus auffordern oder mit Nachdruck zur Teilnahme verpflichten. Die Inhalte dieser Seminare sind fachlicher Natur und auf branchen- oder berufsspezifische Kenntnisvermittlung ausgerichtet.

Diesen Kursen stehen jene gegenüber, die aufgrund von öffentlichen Ausschreibungen konzipiert werden. Hier gibt die ausschreibende Institution (in der Regel die Bundesarbeitsagentur) die Dauer, die wichtigsten Inhalte, die Zielgruppe der Teilnehmer und sogar die konkreten Schulungszeiträume mit Start-Enddatum und ggf. Unterbrechungen wegen Ferien, Feiertagen o.ä. Diese Kurse sind jene, die viele als Zwangsmaßnahmen empfinden und zu denen Kunden der Leistungsträger auch verpflichtet werden. In diesen Kursen geht es meistens um die Integration in den Arbeitsmarkt, also Bewerbungstraining, eventuell in Zusammenhang mit Stärkung der Sprachkompetenz und Praktika.

Bei den Kursen, die aufgrund von Ausschreibungen stattfinden, übernimmt der Leistungsträger die Verpflichtung, Teilnehmer zuzuweisen. Daher kommt es hier ggf. zu einer engmaschigeren Kontrolle der Teilnahme und bei ungeklärten Fehlzeiten zu Sanktionen. Wohingegen die auf Bildungsgutschein abzurechnenden Kursen eher etwas Überzeugungsarbeit des Kunden erfordern.

Abseits dieser Bildungsangebote gibt es natürlich auch zahlreiche Angebote der beruflichen Weiterbildung, die nicht durch die öffentliche Hand gefördert werden und auch nicht zwingend zertifiziert sein müssen, was aber auch bedeutet, dass sie so interessant für Unternehmen oder Teilnehmende sind, dass diese zur Selbstfinanzierung bereit sind.

Berufliche Weiterbildung ist besser als ihr Ruf

Eine Weiterbildung steht und fällt mit den Dozenten. Der Inhalt kann noch so verlockend sein, wenn er trocken und unmotiviert vermittelt wird, kommt bei dem Seminar wenig Freude auf und am Ende bleibt nur die Freude, dass es vorbei ist. Das ist aber gar nicht so oft der Fall. Denn die meisten Dozenten haben Freude an ihrer Arbeit und möchten die Fachkenntnisse so spannend wie möglich vermitteln. Wer in der glücklichen Lage ist, einen Bildungsgutschein bekommen zu haben, kann bei dem Bildungsanbieter fragen, ob er einmal einen Tag hospitieren kann, um zu sehen, ob die Chemie stimmt. Solange der Bildungsgutschein noch nicht abgegeben ist, kann auch noch ein anderer Träger gesucht werden. Denn der Gutschein gilt für den Kursinhalt, nicht für einen bestimmten Veranstalter.

Wie in jedem zwischenmenschlichen Kontakt macht der Ton die Musik. Das eigene Auftreten bestimmt maßgeblich mit, wie sich die Verantwortlichen beim Bildungsträger im Umgang mit Fehlzeiten und Anregungen zeigen. Grundsätzlich sehen die Konzepte Feedbackgespräche vor und aus den guten Ideen sollen solche Maßnahmen verbessert werden. Auch wenn der Umgang mit Fehlzeiten sehr streng vorgegeben ist, und zwar durch das eigene Qualitätsmanagement, kommt es in Weiterbildungsmaßnahmen nur selten zu Disziplinarmaßnahmen und Meldungen an die Leistungsträger. Das Verständnis für persönliche Belange und die Spontanität des Lebens, ist durchaus größer, als der Wunsch die Kursteilnehmer bei den Ämtern „zu melden!“. Das Gespräch ist ein probates Mittel, um Probleme zu besprechen und gemeinsam akzeptable Lösungen zu finden.

Die Inhalte der Maßnahmen bestimmen ihren Wert

Fachlich können die Angebote zur beruflichen Weiterbildung sehr vielseitig sein. Auch die Dauer der Kurse ist ganz unterschiedlich. Für einige Seminare gibt es feste Vorgaben. So wurden mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetzt die Inhalte und Mindestdauern für die Fortbildungen für zusätzliche Betreuungskräfte durch den GKV Spitzenverband ganz detailliert festgelegt. Hier blieb für die Konzepte dann zwar noch die Möglichkeit, mehr Inhalte anzubieten oder die Praxiszeiten zu verlängern. Dieses Gesetz legt auch fest, dass nur Personen mit dieser Fortbildung für die Betreuung eingesetzt und die Löhne durch die Pflegekassen bezuschusst werden. Also ist diese Fortbildung von einem hohen Wert, was grundsätzlich für alle Kurse gilt, die einen Nachweis darüber erbringen, bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen (Schweißerpass, ADR Schein für Kraftfahrer u.ä.).

Andere Maßnahmen können zwar nicht mit solchen Nachweisen dienen, aber trotzdem wertvoll sein. Dazu gehören auch die Angebote für Berufsrückkehrer. Eine Buchhalterin, die durch Erziehungszeiten mehrere Jahre pausierte, profitiert von einem Kurs in dem aktuellsten Buchhaltungsprogramm, selbst wenn es nur eine Teilnahmebescheinigung gibt. Sie wird sicherer sein, wenn sie sich bei einem Arbeitgeber vorstellt, weil sie das Programm bereits kennt, was die Chancen auf eine Arbeit verbessert.

Berufliche Weiterbildung und Bewerbung

In den AZAV Maßnahmen ist immer ein mehrtägiges Bewerbungstraining enthalten. Die Zertifizierungsstelle prüft auch die Relevanz dieser Kurse für den Arbeitsmarkt. Das heißt, im Konzept muss eine Prognose über die Vermittelbarkeit der Absolventen erhoben und ein Bedarf am Markt in Form von offenen Stellenangeboten nachgewiesen werden. Vermittlung funktioniert nun einmal nur mit Bewerbung, daher wird dies in den Konzepten eingearbeitet. Allerdings sind in Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oft auch Praktika vorgesehen, die eine Eintrittskarte in die Unternehmen sein können. Die Träger haben ihre Kooperationsunternehmen und somit kann eine Fortbildungsmaßnahme, die durch einen Bildungsgutschein finanziert wird, tatsächlich das Ende der Jobsuche bedeuten.

Die eigentlichen Kunden, die Kursteilnehmer, bekommen die Konzepte selten zu Gesicht. Dabei lohnt es sich, sich diese mal zeigen zu lassen. Denn in ihnen ist unter anderem verankert, dass die Bildungsträger für Bewerbungen aufkommen müssen und oft ist eine sogenannte „vermittlungsfördernde Nachbetreuung“ vorgesehen, die Teilnehmer, die nicht gleich eine Stelle finden, in Anspruch nehmen können.

Fazit: Eine Bildungsmaßnahme ist immer sinnvoll. Selbst wenn Kenntnisse nur aufgefrischt werden, profitiert der Seminarteilnehmer immer vom Netzwerk des Trägers, was Kontakte zu Unternehmen oder Beratungsstellen angeht. Auch die Seminargruppe kann eine Bereicherung sein. Oft halten Kontakte weit über die Bildungsmaßnahmen hinaus. Dass Druck keine langfristige Wirkung zeigt, haben die meisten Ansprechpartner bei den Leistungsträgern eingesehen, daher wird gemeinsam nach passenden Angeboten gesucht, um die Ausgangsposition für eine Arbeitsaufnahme zu verbessern. Grundsätzlich ist eine Förderbereitschaft vorhanden. Doch der Antragsteller muss auch zeigen, dass es ihm ernst ist und er den Anforderungen (sprachlich und kognitiv) einer Schulung gewachsen ist. In dem Moment, wo er den Bildungsgutschein einlöst, entstehen ihm tatsächlich Pflichten zur Teilnahme.

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