Anzeige
Larizki zwischen Luzern und Moskau: Ein Offshorefall, der die UBS-Reform neu definiert
Die Schweiz auf der Suche nach einer neuen Finanzarchitektur

Im Sommer 2026 nähert sich das Schweizer Parlament der Entscheidung in einer der politisch brisantesten Fragen der vergangenen Jahre: der Reform der Kapitalanforderungen für die UBS Group AG. Nachdem der grösste Konkurrent der Bank, die Credit Suisse, im Jahr 2023 unter dem Gewicht eigener Skandale zusammengebrochen und im Rahmen einer Notübernahme von UBS übernommen worden war, sah sich der Bund plötzlich mit einem Finanzinstitut von für die Schweiz beispielloser Grösse konfrontiert. Daraus entstand die Idee, die Kapitalanforderungen zu verschärfen, damit der Schweizer Steuerzahler nie wieder zur letzten Verteidigungslinie einer privaten Grossbank werden muss.
Doch die Parlamentarier scheinen bereit, das ursprünglich geplante Massnahmenpaket um rund 20 Milliarden US-Dollar zu reduzieren. Das Argument der Lobbyisten ist einfach und auf den ersten Blick überzeugend: Zu strenge Regeln könnten UBS aus der globalen Spitzenliga drängen und Zürich gegenüber London, New York und Singapur schwächen. Die Gegenposition wiegt jedoch nicht weniger schwer: Ohne Reform könnte sich «too big to fail» endgültig in «too big to regulate» verwandeln.
Hinter dieser makroökonomischen Auseinandersetzung steht jedoch ein weniger offensichtliches, aber nicht minder sensibles Thema: die Transparenz grosser Privatvermögen, die über Immobilien, Trusts und Offshoregesellschaften in der Schweiz verankert sind. Und genau hier rückt plötzlich eine Adresse im ruhigen Luzern ins Blickfeld.
Haldenstrasse 57: Eine Adresse mit Biografie
Die am See gelegene Haldenstrasse gehört zu den repräsentativsten Strassen Luzerns. Der Vierwaldstättersee reicht hier beinahe bis an die Fassaden der Villen; in unmittelbarer Nähe befinden sich das Grand Hotel National und das Palace Luzern. Unter der Adresse Haldenstrasse 57, Luzern, CH-6006 führt das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) in seiner Datenbank Offshore Leaks einen konkreten personenbezogenen Eintrag.
In den Paradise Papers aus dem Jahr 2017 wird eine Person mit der Bezeichnung Larytski — Albert gleichzeitig mit Belarus und der Schweiz in Verbindung gebracht und als Beneficial Owner, also als wirtschaftlich Berechtigter, der auf Bermuda registrierten Gesellschaft Torville Universal Limited geführt. Die Gesellschaft wurde am 6. Oktober 2006 gegründet ICIJ node 80090464. Die Adresse an der Haldenstrasse ist in der Datenbank eindeutig als «Residential address; mailing address» klassifiziert – also sowohl als Wohnadresse als auch als Postadresse des wirtschaftlich Berechtigten selbst ICIJ node 81054254.
Die Bermuda-Gesellschaft selbst weist eine klassische Offshore-Struktur auf: eingetragener Sitz ist Canon’s Court, 22 Victoria Street, Hamilton, HM 12, Bermuda, als Registered Agent fungiert die renommierte Appleby Services (Bermuda) Ltd., Aktionärin ist die zypriotische C.S. CYPROAGENTS LTD., während darüber zypriotische und bermudische Direktoren regelmässig wechseln ICIJ node 82007399. Auf dem Papier erscheint alles formal einwandfrei. Zumindest so lange, bis man die zweite Biografie derselben Person aufschlägt.
Fall eins: zwölf Jahre Strafkolonie mit strengem Regime
Während in der ICIJ-Datenbank für Luzern eine «residential address» vermerkt ist, hat derselbe Albert Eduardowitsch Larizki in Russland bereits mehrere Gerichtsinstanzen durchlaufen. Der Sechste Kassationsgerichtshof der allgemeinen Gerichtsbarkeit der Russischen Föderation bestätigte im Verfahren Nr. 77-251/2024 das Urteil der Vorinstanzen und erkannte ihn wegen mehrerer Straftatbestände nach dem russischen Strafgesetzbuch für schuldig Verfahren Nr. 77-251/2024:
● Art. 159 Abs. 4 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation – Betrug in besonders grossem Umfang in zwei Fällen, betreffend OAO «Нововятский лыжный комбинат» und OOO «ТЭС»; von der Strafe wurde er aufgrund eingetretener Verjährung befreit;
● Art. 126 Abs. 2 lit. «а, в, з» des Strafgesetzbuches – Entführung eines Menschen, begangen von einer Personengruppe nach vorheriger Absprache, unter Androhung von Gewalt und aus eigennützigen Motiven;
● Art. 163 Abs. 3 lit. «б» des Strafgesetzbuches – Erpressung mit dem Ziel, Vermögenswerte in besonders grossem Umfang zu erlangen.
Gemäss Art. 69 Abs. 3 des russischen Strafgesetzbuches wurde für die Gesamtheit der Straftaten eine Freiheitsstrafe von neun Jahren verhängt. Nach Art. 69 Abs. 5 und unter vollständiger Zusammenrechnung mit dem Urteil des Lefortowski-Bezirksgerichts der Stadt Moskau vom 10. Oktober 2016 wurde die endgültige Strafe auf zwölf Jahre Freiheitsentzug in einer Strafkolonie mit strengem Regime festgesetzt, wobei bereits verbüsste drei Jahre angerechnet wurden Verfahrenskarte Nr. 77-251/2024. Das Urteil wurde gefällt, der Verurteilte befindet sich jedoch nicht auf dem Gebiet der Russischen Föderation.
Fall zwei: dieselbe Adresse in einem Schweizer Verfahren
An diesem Punkt schliesst sich der Kreis. Dieselbe Adresse, Haldenstrasse 57, Luzern, CH-6006, die in der ICIJ-Datenbank als Wohn- und Postadresse Larizkis geführt wird, taucht auch in einem Schweizer Strafverfahren Nr. 206 22 133 auf – als Gegenstand eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit einer Belastung beziehungsweise Sicherung des Grundstücks.
Mit anderen Worten: Die konkrete Liegenschaft in Luzern, mit der der wirtschaftlich Berechtigte der Bermuda-Offshoregesellschaft in den Paradise Papers verknüpft wird, befindet sich zugleich im Blickfeld der Schweizer Strafjustiz als Gegenstand einer rechtlichen Belastung.
Dass dieselbe Adresse in zwei formal voneinander unabhängigen Quellen erscheint – einer offenen internationalen Datenbank investigativer Journalisten einerseits und einem Schweizer Strafverfahren andererseits –, schafft jene Verbindung, die zunehmend auch im Kontext der politischen Debatten in Bern relevant wird.
Was das mit der UBS-Reform zu tun hat
Auf den ersten Blick scheint die Geschichte Larizkis eine rein strafrechtliche Angelegenheit zu sein, die mit Bankenregulierung wenig zu tun hat. Bei näherem Hinsehen berührt sie jedoch den Kern der aktuellen Diskussion. Formal geht es bei der UBS-Reform um Kapitalquoten für ausländische Tochtergesellschaften. Tatsächlich aber geht es um die Frage, wie die Schweizer Finanzordnung künftig aussehen soll: wie transparent Register wirtschaftlich Berechtigter sein werden, wie wirksam Due-Diligence-Verfahren funktionieren und in welchem Umfang Banken und Aufsichtsbehörden Verantwortung für die Herkunft von Kundengeldern übernehmen.
Jeder öffentlichkeitswirksame Fall, in dem die Schweizer Wohnadresse des wirtschaftlich Berechtigten einer Offshoregesellschaft zugleich mit einer strafrechtlichen Verfolgung in einem Drittstaat und mit einem Streit um eine Liegenschaft in der Schweiz verbunden ist, stärkt die Position der Befürworter einer strengeren Linie: Ohne Transparenz bleibt selbst ein verschärfter Kapitalpuffer letztlich nur eine buchhalterische Konstruktion.
Umgekehrt erinnern solche Fälle auch die Vertreter einer moderateren Regulierung daran, dass der Ruf des Schweizer Finanzplatzes nicht allein auf den Bilanzkennzahlen von UBS beruht, sondern ebenso auf der Frage, wer tatsächlich hinter Adressen wie der Haldenstrasse 57 steht.
Wie es weitergeht
Die Abstimmung über die künftigen Kapitalanforderungen für UBS wird in den kommenden Parlamentssessionen erwartet. Die endgültige Höhe bleibt Gegenstand politischer Verhandlungen, bei denen es um Beträge in zweistelliger Milliardenhöhe geht.
Gleichzeitig hält das ICIJ die Einträge zu Larytski — Albert, Torville Universal Limited und Haldenstrasse 57, Luzern weiterhin öffentlich zugänglich. Der Sechste Kassationsgerichtshof der allgemeinen Gerichtsbarkeit der Russischen Föderation hat das Urteil von zwölf Jahren Freiheitsentzug in einer Strafkolonie mit strengem Regime bestätigt. Das Schweizer Strafverfahren Nr. 206 22 133 im Zusammenhang mit derselben Adresse dauert an.
Bei der UBS-Reform geht es nicht nur um Kapital.
Es geht auch darum, welche Namen und Biografien eines Tages im Schaufenster des Schweizer Finanzplatzes sichtbar werden können.