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Monika Grütters (CDU): Kultur fundamental für die Demokratie

Kulturstaatsministerin Monika Gruetters
Gruetters_Monika_03.11.20020 (Foto: © Wolfgang Wilde)

Monika Grütters ist die Beauftrage für Kultur und Medien der Bundesregierung. Sie erkärt noch einmal die Hilfsmaßnehmen während des Lockdowns.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die konkreten Regeln zur Ausrichtung kultureller oder anderer Veranstaltungen die Bundesländer zuständig sind. Auch an die von Ihnen angesprochenen Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Es gibt in allen Sendern Rundfunkräte, in denen Vertreter der gesellschaftlichen Gruppierungen die Programmgestaltung begleiten. Die Staatsferne des Rundfunks ist ein hohes Gut, die Politik sollte eine Einflussnahme auf das Programm also tunlichst vermeiden.

Zum Thema Großveranstaltungen gebe ich Ihnen gerne folgende Auskunft:

Um in diesem Sommer den Neustart des Kulturlebens zu ermöglichen, hat die Bundesregierung neben zahlreichen anderen Maßnahmen einen Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro aufgelegt. Damit sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.
Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Zur materiellen Absicherung von Kunst und Kultur in der Corona-Krise hat die Bundesregierung früh reagiert und bereits im April 2020 erste Corona-Hilfsprogramme gestartet (z. B. Programm für freie Orchester und Ensembles). Ziel der Neustart-Programme mit einem Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro ist es, die kulturelle Infrastruktur zu schützen sowie Künstlerinnen und Künstler individuell zu fördern. Seit Beginn der Pandemie wurden zahlreiche weitere Maßnahmen beschlossen, um die finanziellen Nachteile für den Kulturbereich und die Kreativen abzufedern. Dazu zählen neben den Überbrückungshilfen die Neustarthilfe für Soloselbstständige einschließlich der Hilfe für kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, die Anhebung der Zuverdienstgrenze in der Künstlersozialversicherung (KSV) sowie die deutliche Erhöhung des Bundesszuschusses zur KSV, um den Beitragssatz stabil zu halten. Der Zugang zum Kurzarbeitergeld und zur Grundsicherung wurde vereinfacht und zudem die Möglichkeit geschaffen, dass vom Bund geförderte Einrichtungen Ausfallhonorare zahlen können, wenn die Engagements wegen Corona abgesagt werden mussten.

Kultur trägt zur Identität einer Gesellschaft bei und ist eine wertvolle Brückenbauerin zwischen den Menschen. Sie ist als kritisches Korrektiv fundamental für eine Demokratie und für ein lebendiges Gemeinwesen.
Zu den weiteren kulturpolitischen Vorstellungen von CDU und CSU verweise ich gerne auf unser Regierungsprogramm.

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