Osiander-Chef fordert Lockdown-Ausnahme für den Buchhandel

Der Tübinger Osiander-Buchhändler Heinrich Riethmüller sieht in der Ausnahme ein „großartiges Zeichen der politischen Wertschätzung“.
Für Buchhändler*innen bedeutet der Lockdown oft eine existenzielle Bedrohung. Der Geschäftsführer der Tübinger Buchhandlung Osiander, Heinrich Riethmüller, fordert daher von der Bundesregierung eine Ausnahme für den Buchhandel, die für alle Bundesländer gilt, nicht nur für Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Am Sonntag hatten die Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin in einer Konferenz gemeinsam den harten Lockdown vor Weihnachten beschlossen. Dieser sieht unter anderem die Schließung für den nicht lebensnotwendigen Einzelhandel vor, zu dem auch die Buchandlungen zählen. Davon ausgeschlossen ist bislang nur der Zeitungsverkauf.
Um gerade kleinere Unternehmen nicht noch weiter in wirtschaftliche Notlagen zu bringen, wäre es vor allem für die Buchhandlungen wichtig, noch bis Heiligabend offen bleiben zu dürfen. Wie das Börsenblatt berichtet, wäre eine Lockdown-Ausnahme für Riethmüller ein „großartiges Zeichen der politischen Wertschätzung, wenn das Buch als geistiges Lebensmittel jetzt nicht schlechter behandelt würde als andere Lebensmittel auch“. Weiter fügt er hinzu: „Wir werden vielerorts von unseren Kunden geradezu gestürmt. Daran sieht man, dass Bücher gebraucht und gelesen werden. Gerade in diesen Zeiten gibt es offenkundig einen wachsenden Bedarf an Literatur.“
Der existenziellen und vor allem länderübergreifenden Forderung dürften sich weitere Buchhändler*innen anschließen. Der Osiander-Chef hofft auf entsprechendes gehör und Verständnis seitens der Regierungsebene. Eine weitere Möglichkeit, sollte der Lockdown-Ausnahme nicht zugestimmt werden, sehe er in der kontaktlosen Abholung bestellter Bücher bis Weihnachten. Für den Buchhandel sowie für alle kleineren Betriebe wäre eine derartige Genehmigung ein wichtiges Signal. Für Baden-Württemberg ist bisher nur die Lieferung bestellter Waren zulässig, ein Abholservice bleibt dem Buchhandel weiterhin untersagt.