TANZPAKT Stadt-Land-Bund: über 5 Millionen Fördermittel für den Tanz

Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund wird bis 2025 weiter fortgesetzt. Mit zwei Ausschreibungen wird die Weiterentwicklung von 15 Pilotprojekten gefördert.
Die Exzellenzförderung TANZPAKT Stadt-Land-Bund wird mit über 5 Millionen Euro Fördermittel für den Tanz in Deutschland bis 2025 fortgesetzt. Damit kann die Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) noch in diesem Jahr neue Projekte fördern und zudem die Weiterentwicklung von 15 Pilotprojekten ausschreiben.
Insgesamt stehen der Initiative 5,125 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Wie das Kuratorium des Förderprogramms entschied, wird die Förderung von TANZPAKT Stadt-Land-Bund in einem gestaffelten Verfahren durchgeführt. Für die ersten drei Förderungen stehen zwei Ausschreibungen im April und August 2021 fest:
Ausschreibung Weiterentwicklung Pilotprojekte der 1. und 2. Förderrunde
Antragsschluss ist der 30. April in diesem Jahr. Die Juryentscheidung fällt voraussichtlich Ende Mai 2021. Der Beginn der Projektlaufzeit ist flexibel, das Projektende sollte aber spätestens im März 2025 erfolgen.
Ausschreibung für Erstbeantragung 3. Förderrunde
Antragsschluss ist der 20. August in diesem Jahr. Die Juryentscheidung fällt voraussichtlich Oktober 2021. Die Projektlaufzeit findet vom November 2021 bis März 2025 statt.
Die Förderinitiative TANZPAKT Stadt-Land-Bund richtet sich an etablierte Künstler*innen, Ensembles und international wirkende Produktionen. Ebenso gilt die Förderung für innovative Entwicklungskonzepte. Die Exzellenzförderung zielt somit an die künstlerische und strukturelle Weiterentwicklung für den Tanz in Deutschland.