Welfenschatz: Supreme Court weist Fall zurück

Die Nachfahren jüdischer Kunsthändler verklagten die Stiftung Preußischer Kulturbesitz: Der Welfenschatz sei ein NS-Zwangsverkauf gewesen – nachgewiesen ist das jedoch nicht.
Der Rechtsstreit um den sogenannten Welfenschatz zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und den Nachfahren jüdischer Kunsthändler wurde vom Obersten Gericht in den USA abgewiesen. Der Supreme Court sei für den Fall nicht zuständig, da es sich um eine Angelegenheit zwischen Deutschen handele. Die Klage wurde somit an untere Instanzen abgegeben.
2015 verklagten die in den USA lebenden Nachfahren jüdischer Kunsthändler die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Bundesrepublik auf den unrechtmäßigen Besitz der Kunstobjekte und forderten deren Rückgabe. Nach Ansicht der Kläger*innen handele es sich bei dem Welfenschatz um einen NS-bedingten Zwangsverkauf. Dies bestreitet jedoch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dessen Präsident Hermann Parzinger verlauten ließ, dass „dieser Fall nicht vor ein amerikanisches Gericht gehört.“ Im Dezember vergangenen Jahres hatte es hierzu eine Anhörung vor dem U.S. Supreme Court gegeben.
Im Zuge der Provenienzforschung rund um das Thema NS-Raubkunst und Zwangsverkäufe, wurde 2014 eine Prüfungskommission einberufen, die den Fall klären sollte. Diese kam 2015 zu dem Schluss, dass es sich bei dem Welfenschatz um national wertvolles Kulturgut handelt, das nach Kriegsende von den Alliierten beschlagnahmt wurde. Der auf 200 Millionen Euro geschätzte Wert des Kunstschatzes setzt sich aus 42 Objekten aus dem Welfenhaus zusammen, darunter Goldschmiedearbeiten, wie Altaraufsätze und Schmuckkreuze. 1929 verkaufte das Welfenhaus die Kunstschätze an jüdische Kunsthändler mit der Auflage zum Weiterverkauf. Etwa die Hälfte der Güter wurde zunächst verkauft, 1934 kaufte die Dresdner Bank die restliche Sammlung für 4,25 Millionen Reichsmark auf. Heute befindet sich die Schatzsammlung im Berliner Kunstgewerbemuseum.