Corona: Schritt für Schritt zur Öffnung

Die Regierung hat beschlossen: Nach und nach könnte es eine Rückkehr zum Kulturbetrieb geben. Wir haben das neuen Schrittmodell zusammengefasst.
Bund und Länder haben gemeinsam neue Richtlinien in Bezug auf das Coronavirus beschlossen. Das betrifft alle Bereiche des Lebens, von privaten Kontakten über Impfungen bis hin zum Handel. Aber wie genau wirken sich die neuen Beschlüsse auf die Kulturlandschaft aus? Das ganze kann verwirren, weil sich die Regierung für ein Stufenmodell entschieden hat, das die konkreten Regeln von der Inzidenzzahl abhängig macht. Wir haben die wichtigen Punkte in Sachen Kunst, Musik, Kultur und Live-Events zusammengetragen.
Insgesamt gibt es fünf verschiedene Öffnungsschritte. Von diesen gilt bisher nur der erste Schritt, der bereits am 1. März in Kraft getreten ist. Bundesweit konnten Schulen, Kitas und Friseursalons zumindest teilweise wieder öffnen. Der zweite Schritt soll ab dem 8. März gelten. Dann dürfen Buchhandlungen und „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagepraxen wieder besucht werden. Damit kehrt ein Stück Kultur in die Öffentlichkeit zurück.
Das steigert sich noch mit dem dritten Schritt: Neben dem Einzelhandel dürfen dann nämlich auch Museen ihre Türen wieder öffnen. Das gilt allerdings nur bei einer Inzidenzzahl, die sieben Tage lang stabil unter 0,05 % liegt – wenn sich also weniger als 50 von 100 000 Einwohner*innen infizieren. Liegt die Inzidenz stattdessen bei 0,1 %, dürfen die Museen zwar öffnen, doch nur mit Terminbuchung. Dasselbe Modell gilt für Galerien und botanische oder zoologische Gärten. Steigt die Zahl dann wieder an, kann eine Notbremse gezogen werden, nach der wieder dieselben Einschränkungen gelten wie bei Schritt 1, also aktuell.
Der vierte Schritt tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Land oder einer Region, das den dritten Schritt erreicht hat, danach 14 Tage nicht ansteigt. Wieder unterscheiden die Regeln zwischen zwei Fällen. Bei einer Inzidenz unter 0,05 % dürfen Theater, Konzerthäuser, Opern und Kinos wieder öffnen. Bei 0,1 % gilt das auch – nur müssen alle Besucher*innen in diesem Fall einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorzeigen können. Es gibt weiterhin die oben beschriebene Notbremse.
Die meisten Freiheiten erlaubt der fünfte Schritt. Er kann, analog zum vierten Schritt, gelten, wenn sich das Infektionsgeschehen weitere 14 Tage nicht verschlechtert. Bei einer Inzidenz unter 0,05 % sind dann auch Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Leuten im Freien möglich. Natürlich gilt aber weiterhin der Mechanismus der Notbremse.
Um alles noch einmal knapp zusammenzufassen: Buchhandlungen ab Schritt 2, Museen und Galerien ab Schritt 3, Konzerte, Kino, Theater und Oper ab Schritt 4, freie Veranstaltungen an der frischen Luft ab Schritt 5. Wie die Beschlüsse zeigen, spielen schnell und leicht verfügbare Schnelltests bei diesem Modell eine große Rolle. Außerdem können in einzelnen Ländern abweichende Verordnungen gelten.
Die Bundesregierung hat angekündigt, am 24. März über weitere Strategien für die Kultur beraten zu wollen.
Alle Informationen gibt es auch auf der Webseite der Bundesregierung nachzulesen.