Nach Vergewaltigungsvorwürfen: Gérard Depardieu erneut angeklagt
Bereits 2018 wurde Gérard Depardieu wegen Vergewaltigung angeklagt. Nach einer Verschärfung der Anklage wurde der Fall nun erneut geöffnet.
Muss sich Gérard Depardieu wegen einer Vergewaltigungsklage vor Gericht verantworten? Das wollen die französischen Behörden nun herauszufinden. Bereits im August 2018 wurde wegen Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung ein Verfahren gegen den Franzosen eingeleitet, das 2019 jedoch wegen mangelnder Beweise eingestellt wurde. Nach einer Verschärfung der Anklage im letzten Jahr hat die französische Justiz die Ermittlungen gegen den 72-Jährigen wieder aufgenommen. Wie die Welt unter Berufung auf die dpa berichtet, wurde der Fall bereits im Dezember wieder geöffnet. Bekannt wurde dies jedoch erst am Dienstag.
Die zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alte, unbekannte Klägerin wirft Depardieu vor, sie im August 2018 zwei mal in seiner Wohnung sexuell missbrauch zu haben. Noch im selben Monat erstattete sie Anzeige. Depardieus Anwalt, Hervé Temime, gab damals an, dass Depardieu die Klägerin zwar kenne, aber geschockt über die Anschuldigungen sei, die gegen ihn erhoben wurden. Auch jetzt gab der Anwalt bekannt, dass Depardieu alle Anschuldigung von sich weise. Ob sich Depardieu auch vor Gericht zu den Vorwürfen äußern muss, hängt von den nun geführten Ermittlungen ab. Werden erneut keine Beweise gefunden, kann der Fall eingestellt werden.
Gérard Depardieu gehört in Deutschland zu den bekanntesten französische Schauspieler*innen. Zu seinen bekanntesten Filmen gehören „Cyrano de Bergerac“, „Der Graf von Monte Christo“ sowie „Asterix & Obelix“. Für seine Rolle in dem Film „Green Card“ wurde er 1991 mit einem Golden Globe ausgezeichnet. Zuletzt sorgte der Schauspieler vor allem mit seinen politischen Äußerungen für Schlagzeilen. Um Steuern zu sparen, zog er 2013 in den belgischen Grenzort Néchin. Im Zuge dessen nahm er nach einem Angebot von Präsident Putin die russische Staatsbürgerschaft an.