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Nirvana vom „Nevermind“-Baby verklagt – Richter weist die Klage ab

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Kurt Cobain, Krist Novoselic und Dave Grohl von Nirvana (Foto: Universal Music)

Spencer Elden wirft der Band Kinderpornografie vor.

  • Im August wurden Nirvana vom „Nevermind“-Baby verklagt
  • Spencer Elden wirft der Band Kinderpornografie vor
  • Ebenfalls angeklagt ist der Fotograf, der das „Nevermind“-Cover geschossen hat, Kirk Weddle
  • Jetzt hat ein Richter die Klage Eldens abgewiesen

Spencer Elden hat Nirvana verklagt. Elden, der als Baby auf dem Cover von Nirvanas Album „Nevermind“ zu sehen ist, wirft der Band Kinderpornografie vor. In der Klage, die auch den Fotografen des Covers, Kirk Weddle, und die Labels nennt, die „Nevermind“ veröffentlicht haben, heißt es, Elden habe „lebenslange Schäden“ durch das Albumcover davongetragen. Des Weiteren verlautet die Anklageschrift, Eldens Eltern hätten keine Freigabe für die Nutzung von Bildern gestellt, auf denen Spencer zu sehen ist „und sicherlich keine kommerzielle Kinderpornografie, die ihn zeigt.“

Elden fordert demnach Schadensersatz, eine Entschädigung seiner Anwaltsgebühren und ein sofortiges Verbot aller beteiligten Parteien, das Foto des „Nevermind“-Covers weiter zu verwenden. In der Anklageschrift heißt es außerdem die „permanenten Schäden, die [Elden] davongetragen hat, belaufen sich auf extreme und anhaltende emotionale Not, die auch körperlich in Erscheinung tritt, eine Beeinträchtigung seiner normalen Entwicklung und seines Bildungsfortschritts, lebenslanger Verlust der Fähigkeit, Einkommen zu verdienen, Verlust vergangener und zukünftiger Löhne, vergangener und zukünftiger Unkosten medizinischer und psychologischer Behandlung, Verlust der Lebensfreude und anderer Verluste, die im Gerichtsverfahren beschrieben und bewiesen werden sollen.“

Update: Gericht weist Klage des „Nevermind“-Babys ab

Trotz dieser schweren Vorwürfe hat der verantwortliche Richter Fernando M. Olguin den Prozess nun, Anfang Januar 2022, eingestellt und Eldens Klage abgewiesen. Wie Nirvana-Baby-scheitert-vor-Gericht-article23036903.html“ target=“_blank“ rel=“noopener“>NTV berichtet, sollen das die Anwälte des Großteils der Beschuldigten vor zwei Wochen beantragt haben. Als Gründe führten sie unter anderem an, dass Spencer Elden jahrzehntelang offenbar keinerlei Problem mit dem Cover gehabt habe: So hat er es unter anderem mehrfach nachgestellt und signierte Ausgaben von „Nevermind“ verkauft. Noch dazu sei das angebliche Verbrechen verjährt – „Nevermind“ stammt aus dem Jahr 1991.
Allerdings hat Richter Olguin bei seiner Abweisung die „Erlaubnis zur Änderung“ eingeräumt. Noch bis zum 13. Januar dürfen demnach Elden und seine Anwälte Berufung einlegen. Möglicherweise geht das Verfahren dann in die nächste Runde.
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kulturnews.de
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