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Fler bleibt vorerst auf freiem Fuß

Fler
(Foto: Memo Filiz)

Der Rapper musste sich wegen verschiedener Anklagen vor einem Berliner Gericht verantworten. Jetzt ist er mit einer Bewährungsstrafe davongekommen – und war nicht mal im Saal.

Der Rapper Fler muss nun doch keine Gefängnisstrafe absitzen. Wie der Musikexpress berichtet, wurde er gestern vom Amtsgericht Berliner Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Demnach ist Fler nun für zehn Monate auf Bewährung und musste zusätzlich 10 000 Euro Strafe zahlen. Doch im Vergleich zur Forderung der Staatsanwaltschaft fällt das Urteil mild aus. Sie hatte nämlich eine Haftstrafe über die Dauer von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert.

Der Prozess gegen Fler hat verschiedene Anklagen gebündelt. Der Rapper war wegen mehrfacher Beleidigung, versuchter Nötigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beihilfe zu verbotener Mitteilung aus Gerichtsverfahren angeklagt. Insgesamt waren es am Anfang acht Anklagen mit 23 Anklagepunkten, von denen einige in der Zwischenzeit abgetrennt wurden. Darunter fällt etwa die Anschuldigung, Fler habe seinen Rivalen Bushido im Internet mehrfach beleidigt. Weiterhin war Fler etwa im Herbst 2019 bei einer Verkehrskontrolle mit der Polizei aneinandergeraten. Dabei musste das Verfahren, das ursprünglich am 5. November begonnen hatte, neu begonnen werden. Nach einer Krankschreibung des Rappers, die Flers Anwalt Stefan König eingereicht hatte, wurde der Prozess ganz ausgesetzt und erst im Januar wieder aufgenommen.

Fler wird sich wahrscheinlich über das Urteil freuen – war allerdings nicht anwesend, als es verkündet wurde. Tatsächlich hat der Rapper, der bürgerlich Patrick Losensky heißt, schon im Januar wutentbrannt den Gerichtssaal verlassen. Er fühlte sich vom Gericht beleidigt und weigerte sich seitdem, dort wieder zu erscheinen. So hat man den Prozess ohne ihn zu Ende geführt.

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