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Staatstheater Wiesbaden stellt Spielbetrieb ein

Staatstheater Wiesbaden
(Foto: Sven-Helge Czichy)

Ab sofort sind in Hessen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen untersagt. Für das Staatstheater Wiesbaden betrifft das Aufführungen im Großen Haus.

Das Staatstheater Wiesbaden muss seinen Spielbetrieb im Großen Haus ab sofort bis zum 1. November einstellen. Dies sieht die neue Verordnung der hessischen Landeshauptstadt vor. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt allerorts massiv an. Zur Eindämmung des Virus erfolgen – das war zu erwarten – neue Beschränkungen für Versammlungen. Wie Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Gesundheitsamtes, mitteilte, „sieht sich das Gesundheitsamt derzeit aus infektiologischen Gründen außer Stande, das mit Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden [Zuschauer*innen] einhergehende Infektionsrisiko zu vertreten. Ausnahmegenehmigungen können daher angesichts der derzeitigen Infektionslage momentan leider nicht erteilt werden.“ Für das Große Haus des Staatstheaters bedeutet diese geringe Zahl den Entfall der Sondergenehmigung für 298 Zuschauer*innen.

Veranstaltungen nur in kleineren Spielstätten

Allerdings betrifft die Einstellung des Spielbetriebs nicht die übrigen, kleineren Spielstätten des Theaters: Im Kleinen Haus, der Wartburg, im Studio und im Foyer können weiterhin alle Veranstaltungen stattfinden.

Das Staatstheater Wiesbaden muss daher alle geplanten Aufführungen für den Zeitraum vom 22. Okotber bis zum 1. November vorerst streichen, bzw. verschieben, die im Großen Haus stattfinden sollten. Dies betrifft die Premiere des Schauspiels „König Lear“, die Opern „Die Hochzeit des Figaro“, „Lady Macbeth von Mzensk“ und „Der Barbier von Sevilla“ sowie das Sonderkonzert „Der heitere Beethoven – zum Jubiläumsjahr!“.

Wie Besucher*innen mit bereits gekauften oder reservierten Karten umgehen können, erfahren Sie auf der Webseite des Staatsheaters.

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