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TV-Tipp: „Nach dem Urteil“ – Die Angst vor dem Vater

Still aus „Nach dem Urteil“: Ein Junge und ein Mann sitzen vorne in einem weißen Auto.
(Foto: ZDF/KG Productions / Natalie Durand)

Miriam und ihre Kinder sind vor ihrem gewalttätigen Ehemann geflohen. Doch vor Gericht kann Antoine ein Besuchsrecht durchsetzen …

Wenn sich zwei Eltern scheiden lassen, hoffen alle Beteiligten auf eine möglichst harmonische Trennung – schon der Kinder wegen. Manchmal ist genau das aber einfach nicht möglich. So etwa in „Nach dem Urteil“ des französischen Regisseurs Xavier Legrand. Hier wird aus einem Ehe- und Familiendrama unmerklich ein beklemmender Thriller – und das ist volle Absicht: So Legrands Inspirationen zählt nicht nur „Kramer gegen Kramer“, sondern auch der Horrorfilm „The Shining“.

Miriam Besson (Léa Drucker) hat sich von ihrem Mann Antoine (Denis Ménochet) getrennt. Dieser ist Choleriker und leidet unter regelmäßigen Tobsuchtsanfällen, die er dann an der Familie auslässt. Miriam und ihre Kinder Joséphine (Mathilde Auneveux) und Julien (Thomas Gioria) fühlen sich mit ihm nicht mehr sicher, sie leben quasi auf der Flucht vor ihm. Doch vor Gericht kann Antoine durchsetzen, dass er den elfjährigen Julien alle zwei Wochen sehen darf – obwohl Julien selbst das gar nicht möchte. Antoine nutzt die Wochenenden mit Julien, um mehr über Miriam zu erfahren – und ein perfides Katz-und-Maus-Spiel beginnt …

Christopher Diekhaus auf daskinoprogramm.de gefiel vor allem die Anfangsszene vor Gericht. Er vergab vier von sechs Sternen und schrieb: „Das eindringlich gespielte Drama entwickelt eine thrillerhafte Spannung, die in ein markerschütterndes Finale mündet.“ Neugierig geworden? Dann lest die ganze Rezension hier – oder schaut euch heute Abend „Nach dem Urteil“ an.

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