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Haftbefehl gegen Marilyn Manson

Marilyn Manson bei Rock am Ring 2015
Marilyn Manson bei Rock am Ring 2015 (Foto: Andreas Lawen (Bildlizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en))

Der Sänger soll 2019 bei einem Konzert eine*n Videografen*in angespuckt haben. Er selbst streitet die Vorwürfe ab.

Gegen den US-amerikanischen Musiker Marilyn Manson, bürgerlich Brian Hugh Warner, liegt im Bundesstaat New Hampshire ein Haftbefehl vor. Das hat die Polizei der Stadt Gilford in einem Statement bekanntgegeben. Manson wird vorgeworfen, im Jahr 2019 während eines Konzertes eine*n Videografen*in angespuckt zu haben. In einem Facebook-Statement hat die zuständige Polizei dazu geschrieben, dass ein derartiges Verbrechen eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder ein Bußgeld von bis zu 2 000 Euro nach sich ziehen kann. Bisher habe Manson sich geweigert, nach New Hampshire zurückzukehren, um auf den Haftbefehl einzugehen.

Das Statement betont außerdem, dass die Vorwürfe nichts mit sexueller Gewalt zu tun hätten. Die Polizei in Los Angeles untersucht Manson aktuell, weil mehrere Frauen ihm vorgeworfen haben, sie physisch und psychisch missbraucht zu haben. Darunter sind unter anderem die Schauspielerin Esmé Bianco, Mansons ehemalige Assistentin Ashley Walters, sowie Ellie Rowsell, Frontfrau von Wolf Alice. Auch Marilyn Mansons ehemalige Verlobte Evan Rachel Wood beschuldigt den Sänger der sexualisierten Gewalt.

In Bezug auf die Vorwürfe aus New Hampshire hat Mansons Anwalt Howard King der Webseite Pitchfork ein Statement gegeben. Darin heißt es: „Nachdem wir um Beweise für entstandenen Schaden gebeten haben, haben wir nie eine Antwort erhalten. Diese ganze Behauptung ist lächerlich, aber wir werden weiterhin mit der Polizei kooperieren, wie wir es bisher getan haben.“

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